Harald Heker, GEMA, München; Karl Riesenhuber, Ruhr-Universität Bochum.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA und Prof Dr. Karl Riesenhuber, Professor an der Ruhr-Universität Bochum und Richter am OLG Hamm, geben damit ein fachkundiges und systematisches Standardkompedium zur GEMA an die Hand. Es eignet sich nicht nur für Verwertungsgesellschaften, Rechtsanwälte und Ge1ichte, sondern auch für Berechtigte und jeden, der einen grundlegenden Überblick über das die GEMA betreffende Recht und ihre Praxis erhalten möchte. In: Kommunikation & Recht 22.6 (2019), 6